RS Vwgh 2004/1/14 2000/08/0108

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Veröffentlicht am 14.01.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/08/0175 E 30. September 1994 RS 1(Hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Ein Kommanditist kann (zumindest bei entsprechender, seine Rechtsstellung nach dem HGB hinsichtlich der Einflußmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der KG ausweitender Vertragsgestaltung; Hinweis E 23.1.1975, 738, 739/74) selbständig erwerbstätig sein. Eine solche Gesellschaftsbeteiligung muß daher (jedenfalls) nicht immer als mittelbare Kapitalnutzung gewertet werden (Hinweis E 16.6.1992, 91/08/0149, 0150). Daher handelt es sich bei der Frage der selbständigen Erwerbstätigkeit des Anspruchswerbers (Kommanditisten) um eine gemischte Tatfrage und Rechtsfrage.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000080108.X02

Im RIS seit

08.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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