RS Vwgh 2004/1/21 2003/13/0134

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes haben die Schwierigkeiten der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes, die sich bei Leistungsverhältnissen zwischen einer Gesellschaft und ihrem wesentlich beteiligten Geschäftsführer insbesondere aus dem dabei häufig vorzufindenden Umstand des Selbstkontrahierens ergeben, zur Folge, dass bei der Sachverhaltsfeststellung, um dem Objektivierungserfordernis hinreichend Rechnung zu tragen, der nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Abwicklung der Leistungsbeziehung die wesentliche Bedeutung beizumessen ist (Hinweis E 23. April 2001, 2001/14/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130134.X02

Im RIS seit

17.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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