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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/09/0081 E 21. Jänner 2004Rechtssatz
Die erbrachten Arbeitsleistungen des betriebsentsandten Ausländers sind nicht als kurzfristig im Sinne des § 18 Abs. 2 AuslBG anzusehen, hat dieser doch im Zeitraum Mitte Juli 1998 bis 6. November 1998 (regelmäßig) Fahrten durchgeführt. Demnach wurde die Dauer von kurzfristigen Arbeitsleistungen im Sinne des § 18 Abs. 2 AuslBG, die in der Regel deutlich unter einer Woche liegen, vorliegend überschritten (vgl. hiezu die hg. Erkenntnisse vom 1. Juli 1998, Zl. 97/09/0215, und vom 5. November 1999, Zl. 98/19/0315).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090230.X05Im RIS seit
18.02.2004Zuletzt aktualisiert am
10.07.2013