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L82000 BauordnungNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ist der VwGH aufgrund einer Säumnisbeschwerde zu einer Sachentscheidung berufen, so ist die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des VwGH maßgebend (hier: Geruchsbelästigungen und Staubbelästigungen durch "Hühnerhalle").
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren) Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3 Anspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050037.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009