RS Vwgh 1986/1/14 84/14/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1986
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Bei Veräußerung eines bebauten Grundstückes ist die Behörde berechtigt - ausgehend vom Gesamtkaufpreis - den Wert des Grund und Bodens sowie den des Gebäudes und der Betriebseinrichtungen zu schätzen. Hiebei ist jedoch auf substantiiertes Vorbringen des Bf einzugehen (Hinweis auf E 6.6.1978, 2913/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140019.X01

Im RIS seit

14.01.1986

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten