RS Vwgh 2004/1/21 AW 2003/18/0246

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrG 1997 §36;
FrG 1997 §39;
SMG 1997 §27 Abs1;
SMG 1997 §28 Abs2;
SMG 1997 §28 Abs3;
StGB §107 Abs1;
StGB §125;
StGB §136 Abs1;
StGB §15;
StGB §269 Abs1;
StGB §270 Abs1;
StGB §83 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Ausführungen dazu, dass die Vielzahl der im vorliegenden Beschluss genannten, zum Teil einschlägigen, massiven Straftaten des Beschwerdeführers, insbesondere der gewerbsmäßige Handel mit Suchtgiften in einer großen Menge und die brutale Vorgangsweise, die er bei einer völlig grundlosen Attacke gegen einen ihm unbekannten Passanten an den Tag legte, die erhebliche, von ihm ausgehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit deutlich macht. Das darin begründete öffentliche Interesse an einem Vollzug des bekämpften Bescheides ohne Aufschub ist höher zu veranschlagen als die von ihm geltend gemachten gegenläufigen Interessen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Interessenabwägung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2003180246.A01

Im RIS seit

06.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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