RS Vwgh 1986/1/15 85/03/0133

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Veröffentlicht am 15.01.1986
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StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ist der Ausspruch bzgl der Ersatzarreststrafe rechtswidrig, so ist der Strafausspruch zur Gänze aufzuheben, da er eine Einheit bildet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985030133.X03

Im RIS seit

09.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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