RS Vwgh 2004/1/21 2002/01/0296

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §10 Abs3;
StbG 1985 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0013 E 25. Februar 1987 VwSlg 12409 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn die Behörde die Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG stillschweigend als gegeben voraussetzt, kann sie im Rahmen der Ausübung des freien Ermessens gemäß § 11 StbG eine strafgerichtliche Verurteilung berücksichtigen und als Grund für die Ablehnung des Antrages heranziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002010296.X01

Im RIS seit

16.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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