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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Die Freizügigkeit der Versorgungsberechtigten, über ihr Vermögen zu verfügen, ist durch das KOVG grundsätzlich keiner Beschränkung unterworfen. (Hinweis auf E vom 2.7.1976, 2141/75, VwSlg 9109 A/1976) - Wurde der Grundsatz ordentlicher Bewirtschaftung durch Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes an einer Privatzimmervermietung verletzt, darf die Behörde nicht die bisherigen Einkünfte weiterhin auf die Zusatzrente anrechnen; Sie hat zu erheben und zu begründen, welche Einkünfte tatsächlich oder fiktiv nach Abzug der Aufwendungen für die Privatzimmervermietung, insbesondere der für Dienstleistungen des Fruchtgenussberechtigten, erzielbar gewesen wären.
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984090096.X04Im RIS seit
14.12.2004