RS Vwgh 1986/1/20 85/15/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1986
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0182/72 E 15. März 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung des Bedarfes nach Leistungen des Mietwagengewerbes ist es geboten, Beobachtungen von präsumtiven Kunden (Reisebüros, Hotels etc) über ein allfälliges fehlendes Angebot einzuholen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150058.X02

Im RIS seit

11.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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