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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs3 Z1;Rechtssatz
Liegt ein Lebensmittel und kein Arzneimittel vor (hier "Diabetiker-Schokolade"), so sind die Bestimmungen der §§ 8 und 52 Arzneimittelgesetz nicht anzuwenden. Das Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes hat insoweit keinen Einfluss auf die Rechtsprechung zu § 17 Abs 4 LMG.Liegt ein Lebensmittel und kein Arzneimittel vor (hier "Diabetiker-Schokolade"), so sind die Bestimmungen der Paragraphen 8 und 52 Arzneimittelgesetz nicht anzuwenden. Das Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes hat insoweit keinen Einfluss auf die Rechtsprechung zu Paragraph 17, Absatz 4, LMG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985100152.X01Im RIS seit
30.11.2005