RS Vwgh 1986/1/20 85/10/0152

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Veröffentlicht am 20.01.1986
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82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs3 Z1;
AMG 1983 §8;
AMG 1983;
LMG 1975 §17 Abs4;

Rechtssatz

Liegt ein Lebensmittel und kein Arzneimittel vor (hier "Diabetiker-Schokolade"), so sind die Bestimmungen der §§ 8 und 52 Arzneimittelgesetz nicht anzuwenden. Das Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes hat insoweit keinen Einfluss auf die Rechtsprechung zu § 17 Abs 4 LMG.Liegt ein Lebensmittel und kein Arzneimittel vor (hier "Diabetiker-Schokolade"), so sind die Bestimmungen der Paragraphen 8 und 52 Arzneimittelgesetz nicht anzuwenden. Das Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes hat insoweit keinen Einfluss auf die Rechtsprechung zu Paragraph 17, Absatz 4, LMG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985100152.X01

Im RIS seit

30.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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