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Erbschafts- und SchenkungssteuerNorm
BAO §209Rechtssatz
Der Charakter einer Amtshandlung als Maßnahme zur Unterbrechung der Bemessungsverjährung iSd § 209 BAO leidet nicht darunter, daß die Abgabenbehörde den von ihr verfolgten Abgabenanspruch ursprünglich als Erwerb von Todes wegen und erst später als Erwerb unter Lebenden qualifiziert, also dann nicht mehr auf § 3 ErbStG sondern auf § 2 ErbStG stützt.Der Charakter einer Amtshandlung als Maßnahme zur Unterbrechung der Bemessungsverjährung iSd Paragraph 209, BAO leidet nicht darunter, daß die Abgabenbehörde den von ihr verfolgten Abgabenanspruch ursprünglich als Erwerb von Todes wegen und erst später als Erwerb unter Lebenden qualifiziert, also dann nicht mehr auf Paragraph 3, ErbStG sondern auf Paragraph 2, ErbStG stützt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150174.X03Im RIS seit
20.01.1986Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023