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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/15/0026 E 28. Jänner 1982 RS 2Stammrechtssatz
Aktenwidrig "in einem wesentlichen Punkt" erscheint ein Sachverhalt angenommen, wenn ohne Aktenwidrigkeit entweder der Spruch des behobenen Bescheides anders hätte lauten oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150126.X01Im RIS seit
20.01.1986