RS Vwgh 1986/1/21 0655/80

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Veröffentlicht am 21.01.1986
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33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes einer Liegenschaft sind nur zeitnahe Grundstücksverkäufe zum Vergleich heranzuziehen (Hinweis E 8.1.1970, 1246/68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1980000655.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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