Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Wenn für die konkret angestrebte Tätigkeit eines Ausländers genügend in- und ausländische Arbeitnehmer, die bereits Arbeitslosengeld beziehen und zur Vermittlung vorgemerkt sind, zur Verfügung stehen, ist es nicht rechtswidrig, die beantragte Beschäftigungsbewilligung für diesen Ausländer nicht zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090241.X01Im RIS seit
02.11.2005