RS Vwgh 2004/1/21 2003/16/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;
WFG 1984 §2 Z7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/16/0128

Rechtssatz

Wasseranschlüsse in einer Waschküche machen allein den Raum der Ausstattung nach noch nicht für Wohnzwecke geeignet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160127.X01

Im RIS seit

20.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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