RS Vwgh 2004/1/21 2003/13/0134

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Das so genannte Trennungsprinzip, das steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (auch dem Alleingesellschafter) und der Kapitalgesellschaft ermöglicht, steht der Vereinbarung einer fremdüblichen - ein Unternehmerwagnis für den Geschäftsführer beinhaltenden - Entlohnung nicht entgegen. Es trifft daher nicht zu, dass das Trennungsprinzip eine von der wirtschaftlichen Situation der GmbH (welche oftmals Ergebnis einer mehr oder weniger erfolgreichen Geschäftsführertätigkeit sein wird) unabhängige Geschäftsführervergütung voraussetzt. Ob die Vereinbarung einer von den Parametern der Gesellschaft abhängigen Vergütung für den Geschäftsführer ein Unternehmerwagnis begründet, ist von der Abgabenbehörde an Hand der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130134.X03

Im RIS seit

17.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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