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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen zur Qualifikation einer behördlichen Erledigung, deren Inhalt Zweifel an ihrer Bescheidqualität offen lässt, auf Grund ihrer Form als nicht hoheitliche Willenserklärung (Fehlen der Bezeichnung als Bescheid, Anrede mit "S.g.Herr", sprachliche Fassung als Mitteilung. (Hinweis auf B VS 15.12.1977, 0934/73)
Schlagworte
Einhaltung der Formvorschriften Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984110115.X01Im RIS seit
11.03.2005Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013