RS Vwgh 1986/1/22 84/11/0115

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Veröffentlicht am 22.01.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ausführungen zur Qualifikation einer behördlichen Erledigung, deren Inhalt Zweifel an ihrer Bescheidqualität offen lässt, auf Grund ihrer Form als nicht hoheitliche Willenserklärung (Fehlen der Bezeichnung als Bescheid, Anrede mit "S.g.Herr", sprachliche Fassung als Mitteilung. (Hinweis auf B VS 15.12.1977, 0934/73)

Schlagworte

Einhaltung der Formvorschriften Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984110115.X01

Im RIS seit

11.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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