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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §61 Abs1 idF 1982/350;Rechtssatz
Aus § 52 Abs 8 LDG folgt, dass dieses Gesetz einen entschädigungslosen Überhang an (fiktiven) Lehrverpflichtungsstunden kennt, und zwar insbesondere dann, wenn die Tätigkeit nicht in Unterrichtserteilung besteht.Aus Paragraph 52, Absatz 8, LDG folgt, dass dieses Gesetz einen entschädigungslosen Überhang an (fiktiven) Lehrverpflichtungsstunden kennt, und zwar insbesondere dann, wenn die Tätigkeit nicht in Unterrichtserteilung besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120082.X03Im RIS seit
22.02.2006Zuletzt aktualisiert am
03.08.2008