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63/02 GehaltsgesetzNorm
BLVG 1965 §10;Rechtssatz
Wenn infolge Lehrverpflichtungsminderungen - wie durch die Tätigkeit als Schulleiter - eine weitere Verringerung der Lehrverpflichtung (wie im LDG vorgesehen) nicht erfolgen kann, dürfen die Nebenleistungen als Klassenvorstand und/oder iZm Schularbeiten nicht unberücksichtlicht bleiben. Diese Nebenleistungen müssen durch Zurechnung abgegolten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120082.X02Im RIS seit
22.02.2006Zuletzt aktualisiert am
03.08.2008