RS Vwgh 1986/1/27 85/10/0190

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Veröffentlicht am 27.01.1986
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Der Aufdruck "Gesund leben" ist auch in Verbindung mit den Worten" Bewusst kaufen" auf einem Bienenhonig als verbotene gesundheitsbezogene Angabe zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985100190.X01

Im RIS seit

14.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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