RS Vwgh 1986/2/12 85/03/0145

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Veröffentlicht am 12.02.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 85/03/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0279 E 20. November 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gemäß § 4 Abs 2 VVG 1950 ist die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gemäß Paragraph 4, Absatz 2, VVG 1950 ist die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985030145.X03

Im RIS seit

22.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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