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40/01 VerwaltungsverfahrenBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 85/03/0026Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/07/0279 E 20. November 1984 RS 2Stammrechtssatz
Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gemäß § 4 Abs 2 VVG 1950 ist die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gemäß Paragraph 4, Absatz 2, VVG 1950 ist die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030145.X03Im RIS seit
22.04.2005Zuletzt aktualisiert am
30.04.2014