Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 85/03/0026Rechtssatz
Einer Vollstreckungsfügung (Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme) zur Durchsetzung einer im Titelbescheid auferlegten Verpflichtung steht ein (im Titelverfahren erfolglos eingewendetes) zivilrechtliches Hindernis der Erfüllung (Eingriff in Rechte Dritter) nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030145.X02Im RIS seit
22.04.2005Zuletzt aktualisiert am
30.04.2014