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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs 1 lit d BAO, wonach Wirtschaftsgüter demjenigen zuzurechnen sind, der über sie die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt, bezieht sich auf jene Fälle, zu denen ein Wirtschaftsgut kraft eigentumsähnlichen wirtschaftlichen HerrschaftsverhältnissesDie Zurechnungsvorschrift des Paragraph 24, Absatz eins, Litera d, BAO, wonach Wirtschaftsgüter demjenigen zuzurechnen sind, der über sie die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt, bezieht sich auf jene Fälle, zu denen ein Wirtschaftsgut kraft eigentumsähnlichen wirtschaftlichen Herrschaftsverhältnisses
ausnahmsweise jemandem anderen als dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (Hinweis E 22.9.1981, 217/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130034.X02Im RIS seit
12.02.1986