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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §783;Rechtssatz
Eine beim Erblasser betriebszugehörige Liegenschaft, die in (teilweiser) Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen an die mj Kinder des Erblasser übertragen wird, kann der erblasserischen Witwe nicht deshalb als wirtschaftliches Eigentum (weiterhin) zugerechnet werden, weil sie nach wie vor betrieblich genutzt wird. Da die Nutzung der pflegschaftsgerichtlichen Zustimmung bedarf kann nicht gesagt werden, daß die erblasserische Witwe als Betriebsinhaberin über die Liegenschaft gleich einem Eigentümer verfügt. Die Liegenschaft ist daher im Zeitpunkt der Übertragung an die Pflichtteilsberechtigten als dem Betrieb entnommen anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130034.X01Im RIS seit
12.02.1986