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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §1 Z6 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2320/75 E 14. Mai 1976 RS 1Stammrechtssatz
Der zweite Satz des § 2 GEG stellt ALTERNATIV darauf ab, ob ein Beteiligter die zu ersetzenden Beträge veranlaßt hat ODER ob die Amtshandlung in seinem Interesse vorgenommen wurde.Der zweite Satz des Paragraph 2, GEG stellt ALTERNATIV darauf ab, ob ein Beteiligter die zu ersetzenden Beträge veranlaßt hat ODER ob die Amtshandlung in seinem Interesse vorgenommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170024.X01Im RIS seit
14.02.1986