Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Rechtssatz
Hat die Behörde dargelegt, daß sie die Entscheidung auf den Vorrang des Prinzipes der Rechtsrichtigkeit vor dem der Rechtssicherheit sowie auf den gesetzlichen Auftrag zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung stützt, so sind daraus hinreichend die Erwägungen zu entnehmen, welche unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit von der Behörde berücksichtigt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985140172.X01Im RIS seit
18.02.1986