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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §87 Abs1 Z2;Rechtssatz
Eine Verpflichtung, dem Bfr in der "Ermahnung" ein Nachlassen in der Gesamtleistung und nicht nur einzelne Fehler vor Augen zu führen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090161.X02Im RIS seit
25.10.2005