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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §87 Abs1 Z2;Rechtssatz
Der in der Beschwerde geltend gemachten angeblich negativen Haltung des Vorgesetzen gegenüber dem Beamten kommt im Hinblick auf die weitgehende Objektivierung des Berichtes, durch das nachfolgende Verwaltungsverfahren die von der Beschwerde angenommene entscheidungswesentliche Bedeutung nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090155.X03Im RIS seit
27.10.2005