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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides kommt es nur auf die von der Behörde zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht (und nicht auf die einer anderen Abteilung) an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985100173.X06Im RIS seit
19.12.2005Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009