RS Vwgh 1986/2/28 85/17/0073

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Veröffentlicht am 28.02.1986
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L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2 idF 1982/013;
VStG §45 Abs1;

Rechtssatz

Es liegt nicht auf der Hand, daß ein an einem Freitag kennzeichenlos gewordenes Fahrzeug noch am selben bzw am nächsten Tag vom öffentlichen Gemeindegrund entfernt werden kann. Sachverhaltsklärung durch die Behörde ist daher diesbezüglich notwendig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985170073.X04

Im RIS seit

08.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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