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L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe WienNorm
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2 idF 1982/013;Rechtssatz
Es liegt nicht auf der Hand, daß ein an einem Freitag kennzeichenlos gewordenes Fahrzeug noch am selben bzw am nächsten Tag vom öffentlichen Gemeindegrund entfernt werden kann. Sachverhaltsklärung durch die Behörde ist daher diesbezüglich notwendig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985170073.X04Im RIS seit
08.06.2001