Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §30 Abs9;Rechtssatz
Es kommt auf das Verhältnis zwischen eigenen Erzeugnissen und zugekauften Erzeugnissen in jenem Betrieb an, hinsichtlich dessen die Nebenbetriebseigenschaft zu überprüfen ist, nicht jedoch auf die Relation zwischen Zukauf in diesem und dem Umsatz der betrieblichen Einheit (Hauptbetrieb und Nebenbetrieb), die erst angenommen werden darf, wenn die Nebenbetriebseigenschaft feststeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985140146.X05Im RIS seit
14.01.2002