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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AbgÄG 1984;Rechtssatz
Für die Lösung der Frage nach dem Ausmaß der der Nebenbetriebseigenschaft unschädlichen "Fremdzukäufe" sind die Regeln des § 30 Abs 9 BewG auch nicht analog heranzuziehen. Eine Heranziehung wurde auch durch das AbgÄG 1984 nicht angeordnet.Für die Lösung der Frage nach dem Ausmaß der der Nebenbetriebseigenschaft unschädlichen "Fremdzukäufe" sind die Regeln des Paragraph 30, Absatz 9, BewG auch nicht analog heranzuziehen. Eine Heranziehung wurde auch durch das AbgÄG 1984 nicht angeordnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985140146.X03Im RIS seit
14.01.2002