RS Vwgh 1986/3/11 85/07/0187

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Veröffentlicht am 11.03.1986
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Zum Bewilligungsverfahren iSd § 123 Abs 1 WRG 1959 gehört nicht nur das Verfahren über die Einräumung von Zwangsrechten, sondern auch die Bemessung der Entschädigung hiefür.Zum Bewilligungsverfahren iSd Paragraph 123, Absatz eins, WRG 1959 gehört nicht nur das Verfahren über die Einräumung von Zwangsrechten, sondern auch die Bemessung der Entschädigung hiefür.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985070187.X02

Im RIS seit

01.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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