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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Eine zuverlässige Schätzung der Geschwindigkeit ist einem Organ der Straßenaufsicht vor allem dann zuzubilligen, wenn das Fahrzeug an diesem vorbeifährt; dies besagt aber nicht, dass dies nur in einem solchen Fall zutrifft (Hinweis E 10.9.1980, 1544/78).
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030176.X03Im RIS seit
22.04.2005Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010