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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Eine Zeugeneinvernahme stellt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG dar, wenn der Beschuldigte innerhalb der Verjährungsfrist davon keine Kenntnis erlangt (Hinweis E 19.9.1984, 84/03/0097).Eine Zeugeneinvernahme stellt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG dar, wenn der Beschuldigte innerhalb der Verjährungsfrist davon keine Kenntnis erlangt (Hinweis E 19.9.1984, 84/03/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030144.X02Im RIS seit
22.04.2005Zuletzt aktualisiert am
17.06.2009