RS Vwgh 1986/3/12 84/03/0368

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Veröffentlicht am 12.03.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters in einer Einheit zusammentreten, zu verstehen (Hinweis auf E vom 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1978)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984030368.X03

Im RIS seit

08.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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