RS Vwgh 1986/3/17 85/15/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1986
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §8 Abs3;

Rechtssatz

Die "E" Tafel ist nicht rechtswidrig angebracht, wenn sie im Fahrzeug unmittelbar vor der Heckscheibe angebracht ist (Hinweis E 25.3.1985, 85/15/0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150014.X02

Im RIS seit

12.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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