RS Vwgh 1986/3/17 84/15/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1986
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß nehmen kann. Dazu genügt das einem Gesellschafter zustehende Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150113.X03

Im RIS seit

17.03.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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