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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §19 Abs1;Rechtssatz
Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß nehmen kann. Dazu genügt das einem Gesellschafter zustehende Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150113.X03Im RIS seit
17.03.1986