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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 83/13/0139Rechtssatz
Nach Ablauf von 15 Jahren seit Entstehen des Abgabenanspruches kann dieser auch nicht mehr im Wege einer Berufungsentscheidung geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983130109.X03Im RIS seit
19.03.1986Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015