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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Ansicht, die Farbe "ocker" werde meist unter den Begriff "braun" subsumiert, ist nicht als der allgemeinen Lebenserfahrung widersprechend anzusehen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Farbe ocker Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020036.X04Im RIS seit
11.07.2001