RS Vwgh 1986/3/20 85/07/0009

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Veröffentlicht am 20.03.1986
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 85/07/0010 85/07/0016 85/07/0011 Fortgesetztes Verfahren: 89/07/0185 E 11. Dezember 1990;

Rechtssatz

Dem bisher Wasserberechtigten ist von Gesetzeswegen nicht aufgetragen, seine eigenen Wasseranlagen bestehen zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985070009.X01

Im RIS seit

11.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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