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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21;Rechtssatz
Mitbeteiligte sind nicht berechtigt, die Aufhebung des angefochtenen Bescheides zu ihren Gunsten zu verlangen, wenn sie selbst nicht Beschwerde erhoben haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984070325.X02Im RIS seit
09.11.2004