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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Rechtssatz
Nur ein Abgabenbescheid für das Jahr 1982 kann den Bf (unmittelbar oder mittelbar im Wege der Bescheiderhebung gemäß § 299 Abs 2 BAO) in dem Recht auf Berücksichtigung von AfA für das Jahr 1982 verletzen. Ein Abgabenbescheid für das Jahr 1983 kann dies nicht, da er in keiner Weise (weder unmittelbar noch mittelbar) die Abgabenfestsetzung und damit auch die Abgabenbemessunggrundlage des Jahres 1982 zum Gegenstand hat.Nur ein Abgabenbescheid für das Jahr 1982 kann den Bf (unmittelbar oder mittelbar im Wege der Bescheiderhebung gemäß Paragraph 299, Absatz 2, BAO) in dem Recht auf Berücksichtigung von AfA für das Jahr 1982 verletzen. Ein Abgabenbescheid für das Jahr 1983 kann dies nicht, da er in keiner Weise (weder unmittelbar noch mittelbar) die Abgabenfestsetzung und damit auch die Abgabenbemessunggrundlage des Jahres 1982 zum Gegenstand hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140038.X01Im RIS seit
08.04.1986