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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §1 Abs1;Rechtssatz
Für eine Flugpiste ist - zusätzlich zum luftfahrtsbehördlichen Verfahren - kein baubehördliches Bewilligungsverfahren erforderlich. Es kann daher nicht zu Recht für eine Flugpiste ein baubehördlicher Beseitigungsauftrag begehrt werden.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985050183.X01Im RIS seit
29.06.2005Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015