Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs1;Beachte
Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal: E 19.12.1985, 85/02/0125;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Berufungsbehörde dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht auf das Erfordernis eines Berufungsantrages hingewiesen hat, im Sinne des § 61 Abs 5 in Verbindung mit § 13 Abs 3 AVG vorzugehen hat und sie im Falle der Unterlassung dieses Verfahrensschrittes zur Entscheidung in der Sache unzuständig ist.Ausführungen darüber, dass die Berufungsbehörde dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht auf das Erfordernis eines Berufungsantrages hingewiesen hat, im Sinne des Paragraph 61, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 13, Absatz 3, AVG vorzugehen hat und sie im Falle der Unterlassung dieses Verfahrensschrittes zur Entscheidung in der Sache unzuständig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090003.X01Im RIS seit
11.10.2005