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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1431;Rechtssatz
Hat das Landesinvalidenamt über den im Zuerkennungsbescheid angeführten Endtermin hinaus die Beschädigtenrente ausgezahlt, so handelt es sich nicht um einen Anwendungsfall des § 1431 ABGB, sondern um "zu Unrecht empfangene Rentenbezüge" iS des § 54 Abs 1 KOVG. Die Ersatzpflicht ist gemäß § 54 Abs 3 KOVG mit Bescheid auszusprechen. Der Instanzenzug geht zur Schiedskommission.Hat das Landesinvalidenamt über den im Zuerkennungsbescheid angeführten Endtermin hinaus die Beschädigtenrente ausgezahlt, so handelt es sich nicht um einen Anwendungsfall des Paragraph 1431, ABGB, sondern um "zu Unrecht empfangene Rentenbezüge" iS des Paragraph 54, Absatz eins, KOVG. Die Ersatzpflicht ist gemäß Paragraph 54, Absatz 3, KOVG mit Bescheid auszusprechen. Der Instanzenzug geht zur Schiedskommission.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984090059.X01Im RIS seit
13.12.2004