RS Vwgh 1986/4/14 85/15/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1986
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 Abs2;
GelVerkG §8 Abs3;

Rechtssatz

Die Durchführung von Auftragsfahrten im Sinne des § 3 Abs 2 GelVerkG unterliegt zur Gänze den Bestimmunen dieses Gesetzes, insbesondere dessen § 8 Abs 3 GelVerkG.Die Durchführung von Auftragsfahrten im Sinne des Paragraph 3, Absatz 2, GelVerkG unterliegt zur Gänze den Bestimmunen dieses Gesetzes, insbesondere dessen Paragraph 8, Absatz 3, GelVerkG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150006.X04

Im RIS seit

12.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten