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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Vor Zurechnung eines Wirtschaftsgutes ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob jemand nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über ein Wirtschaftsgut eine Herrschaft ausübt, die wirtschaftlich der Stellung nahekommt, die dem privatrechtlichen Eigentümer durch das uneingeschränkte Eigentumsrecht zusteht (Hinweis E 11.11.1975, 434/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150207.X01Im RIS seit
14.04.1986Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009