Index
96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §20 Abs1 Satz1;Rechtssatz
Nach § 20 Abs 1 1.Satz BStG 1971 ist bei der Frage der Notwendigkeit des Gegenstandes und des Umfanges der Enteignung auch auf die Wirtschaftlichkeit der Bauführung Rücksicht zu nehmen.Nach Paragraph 20, Absatz eins, 1.Satz BStG 1971 ist bei der Frage der Notwendigkeit des Gegenstandes und des Umfanges der Enteignung auch auf die Wirtschaftlichkeit der Bauführung Rücksicht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060182.X01Im RIS seit
08.07.2005